KfW: Altersgerecht Umbauen - Zuschuss/Einbruchschutz: Aktualisierte Meldung zur Förderung in 2017
05/12/16 15:01
Anträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiter gestellt werden.
Antragstellung
Im Bundeshaushalt 2017 sind erneut Mittel für Maßnahmen zum Einbruchschutz veranschlagt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits ausgeschöpft. Bei Anträgen bis zum 31.12.2016 erhalten Sie daher eine Zusage unter der Bedingung des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2017. Die Zuschüsse werden nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017 ausgezahlt. Bei Antragstellung im Zuschussportal erfolgt die Auszahlung des Zuschusses ab April 2017.
Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf www.kfw.de/455 bzw. www.kfw.de/einbruchschutz. Unter diesen Links finden Sie auch Informationen zur Förderung.
Sie können nach Erhalt der Förderzusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten.
Mindestinvestitionssumme/Mindestzuschussbetrag
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro. Zuschussbeträge werden erst ab 200 Euro ausgezahlt. Eine Absenkung dieses Betrags ist angedacht. Produktänderungen werden durch die KfW und das BMUB rechtzeitig bekanntgegeben. Erst danach ist eine Antragstellung mit eventuell neuen Produktbedingungen möglich.
Ansprechpartner
Telefonische Informationen zu unseren Förderprodukten erhalten Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002 oder
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Weitere Fördermöglichkeiten
Alternativ zur Zuschussförderung steht Ihnen die Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für die Förderung von Maßnahmen der Barrierereduzierung oder für den Einbruchschutz in Bestandsgebäuden zur Verfügung: www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.
Quelle: Pressemitteilung KfW.de vom 05.12.2016 – Link zum Originalartikel
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