PERSÖNLICHE VOLL-HAFTUNG



Sicherlich haben große Verwaltungen, operativ gesehen, auch Vorteile für Eigentümergemeinschaften. Dies ist zumeist Ansichtssache und nicht über einen Kamm zu scheren.

Aber welches Argument, welcher Vorteil kann den des mit seinem Privatvermögen voll-haftenden Inhabers einer kleineren Verwaltung schlagen?

Ist es nicht vielmehr so, dass das persönliche Interesse einer inhabergeführten Immobilienverwaltung, deutlich mehr wiegt, da die Haftung eben nicht auf das Stammkapital einer GmbH oder einer AG beschränkt ist? Ist das große, persönliche, Engagement, sich für die mehr als nur ordnungsgemäße Abwicklung gemeinschaftlicher Aufgaben einzusetzen, bei einem inhabergeführten Unternehmen nicht erheblich höher?

Nur zur Beruhigung: Selbstverständlich verfügen wir über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Auch wenn eine Inanspruchnahme bislang noch nicht notwendig war: wie alle Menschen sind auch wir nicht vor möglichen Fehlern gefeit.


DATENSCHUTZ