Grundeigentümerverband Hamburg: Die häufigsten Fragen im Nachbarschaftsrecht

Auf dem Grundstück meines Nachbarn stehen Obstbäume, deren Äste über mein Grundstück ragen. Darf ich das Obst von diesen Bäumen pflücken?
Nein, das Obst ist Eigentum Ihres Nachbarn. Fallen die Früchte jedoch auf Ihr Grundstück, so gehen sie in Ihr Eigentum über und Sie dürfen die Früchte behalten. Es ist aber nicht gestattet, die Früchte selbst herunterzuschütteln.
 
Ein Baum steht auf der Grenze zweier Grundstücke, wem stehen die Früchte zu?
Bei einem sogenannten Grenzbaum stehen die Früchte den Nachbarn zu gleichen Teilen zu, ebenso das Holz nach dem Fällen.
 
Ein Grenzbaum ist umgekippt und hat das Haus des Nachbarn beschädigt. Wer haftet?
Steht ein Baum auf einer Grenze, so sind beide Nachbarn Eigentümer des Baumes und beide trifft die Verkehrssicherungspflicht für den Teil des Baums, der auf seinem Grundstück steht, in demselben Umfang wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum. War für beide Nachbarn erkennbar, dass der Baum krank und umsturzgefährdet ist, so haften grundsätzlich beide Nachbarn für Schäden, die der Baum dadurch verursacht hat.
 
Gibt es in Hamburg eine Pflicht, die Pflanzen in einem bestimmten Abstand zur Grenze anzupflanzen?
Nein. In Hamburg gibt es kein Nachbarrechtsgesetz, deshalb darf bis an die Grenze heran gepflanzt werden. Höhenbegrenzungen existieren nicht.
 
Darf ich das Nachbargrundstück betreten, um die Rückseite meiner Hecke zu beschneiden?
Nein. Das Betreten des Nachbargrundstücks erfordert das Einverständnis des Nachbarn.
 
Kann ich von meinem Nachbarn in Hamburg verlangen, dass er seinen Baum, der mein Grundstück verschattet, fällt?
Das Fällen des gesamten Baumes kann man nicht verlangen. Nur wenn einzelne Äste die Grenze überragen und dadurch die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt wird, muss der Nachbar den Überhang abschneiden.
 
Darf der Nachbar seine Hecke so hoch wachsen lassen wie er will?
Grundsätzlich ja, in Hamburg gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Höhe einer Hecke begrenzt. Die angrenzenden Bundesländer haben jedoch gesetzliche Regelungen.
 
Wie hoch dürfen Zäune sein?
Zäune dürfen in Hamburg im Vorgartenbereich höchstens 1,5 m sein. Weitergehende Höhenbeschränkungen für rückwärtige Gartenbereiche ergeben sich für Mauern und geschlossene Einfriedigungen.
 
Dürfen Zäune in Hamburg in ihrer Ausführung dicht sein?
Ja, soweit die Zäune sich nicht im Vorgartenbereich befinden oder es sich um eine Einfriedigung eines gewerblichen Grundstückes handelt. Nur im Vorgartenbereich müssen die Zäune durchbrochen sein.
 
Darf ein Zaun auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden?
Nein, nur wenn es mit dem Nachbar vereinbart wird. Ansonsten muss jeder Nachbar den Zaun auf seinem Grundstück errichten.
 
Darf in Hamburg der Nachbar an der Grundstücksgrenze eine Garage errichten?
Grundsätzlich ja. In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind eingeschossige Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu neun Metern zulässig. Etwas anderes kann sich jedoch aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans ergeben.
 
Benötigt mein Nachbar für den Bau seiner Garage eine Baugenehmigung?
Garagen mit einer Wandhöhe von drei Metern mit einer Bruttogrundfläche von 50  Quadratmetern je Grundstück sind grundsätzlich verfahrensfrei. Dies gilt nicht für den so genannten Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches.
 
Wenn Äste und Zweige auf mein Grundstück herübergewachsen sind und ich diese abgeschnitten habe, weil diese mein Grundstück beeinträchtigt haben, darf ich diese Äste und Zweige über den Zaun auf das Nachbargrundstück herüberwerfen?
Nein.
 
Gibt es in Hamburg gesetzlich geregelte Ruhezeiten?
Ja, nach dem Hamburgischen Lärmschutzgesetz vom 30. 11. 2010 sind nach § 2 Abs. 1 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 7.00 Uhr Arbeiten unter Einsatz von Werkzeugen oder Geräten verboten, die unbeteiligte Personen durch Geräusche erheblich belästigen. Des Weiteren dürfen nach § 3 Abs. 1 Tonwiedergabe- sowie Tonerzeugungsgeräte zwischen 21.00 – 7.00 Uhr nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht belästigt werden.
 
Mein Grundstück wird durch hohe Bäume auf dem Nachbargrundstück verschattet. Kann ich den Nachbarn zwingen, die Bäume einzukürzen?
Grundsätzlich nein. Nur in ganz extremen Ausnahmefällen kann sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein entsprechender Anspruch ergeben.
 
Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Der Nachbar möchte nun mein Grundstück betreten und ein Gerüst stellen. Muss ich die Inanspruchnahme meines Grundstückes durch den Nachbarn dulden?
Der Eigentümer des Nachbargrundstückes ist verpflichtet, das Betreten seines Grundstückes und das Aufstellen der erforderlichen Gerüste sowie die Vornahme von Arbeiten zu dulden, soweit dies zur Errichtung, Änderung oder Unterhaltung von Anlagen auf den Nachbargrundstücken erforderlich ist (sogenanntes Hammerschlags- und Leiterrecht). Der Bauherr hat die Arbeiten rechtzeitig anzukündigen und für etwaige Schadensersatzansprüche Sicherheit zu leisten.
 
Darf der Rasen auch in der Mittagszeit gemäht werden?
Rasen­mäher dürfen in Wohngebieten an Werktagen in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr be­trieben werden. Allerdings sollte im eigenen Interesse auf das Lärmschutzbedürfnis der Grundstücksnachbarn Rücksicht genommen werden, um nachbarlichen Streit zu vermeiden.
 
Darf man im Rahmen der Installation einer Wärmedämmung auf das Nachbargrundstück überbauen?
In Hamburg gibt es seit Mai 2018 eine Duldungspflicht für den Überbau mittels einer nachträglichen Wärmedämmung um bis zu 0,20 m in die Tiefe des Nachbargrundstücks, soweit beziehungsweise solange die in § 74a Hamburgische Bauordnung genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Baumaßnahme (Art und Umfang) muss spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten dem Nachbarn angezeigt werden.
 
Kann ich meinen Grundstücksnachbarn zwingen, dafür Sorge zu tragen, dass kein Laub von seinem Grundstück auf mein Grundstück gelangt?
Nein, nur in ganz extremen Ausnahmefällen kann es geboten sein, dass der Nachbar sich an den Kosten für die Beseitigung von Laub in bestimmten Bereichen beteiligt.
 
Gilt das Nachbarrecht auch für mich als Wohnungseigentümer in einer Reihenhausanlage?
Nach Maßgabe der Rechtsprechung sind die nachbarrechtlichen Vorschriften im Wohnungseigentumsrecht analog anwendbar, soweit keine besonderen Vereinbarungen bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass es in Hamburg kein landesrechtliches Nachbarrecht gibt, sondern ausschließlich die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB Anwendung finden.
 
Darf mein Nachbar den gemeinsamen Grenzzaun entfernen?
Nein, ein Grenzzaun, der auf einer gemeinsamen Grundstücksgrenze steht, darf nicht ohne Zustimmung des anderen Nachbarn entfernt werden (§ 922 BGB).
 
Mein Nachbar hat auf seinem Grundstück an die Grenze ein Trampolin gestellt, auf dem ständig Kinder lautstark herumtollen. Benötigt er hierfür meine Genehmigung?
Ihr Nachbar darf das Trampolin an der Grenze aufstellen. Es handelt sich um ein übliches Spielgerät für Kinder. Der Kinderlärm ist hinzunehmen.
 
Mein Nachbar hat trotz Fristsetzung die auf meine Auffahrt wachsende Hecke nicht zurück geschnitten. Jetzt habe ich den Rückschnitt vornehmen lassen. Kann ich hierfür Kostenersatz verlangen?
Ja, Sie haben einen Anspruch gegen den Nachbarn auf Erstattung der Kosten.
 
Auf meinem Nachbargrundstück befindet sich eine Kindertagesstätte. Durch das laute Geschrei der Kinder fühle ich mich in der Nutzung meines Grundstücks beeinträchtigt. Was kann ich tun?
Seit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgeht, privilegiert. Geräuscheinwirkungen stellen nun im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung mehr da. Auch nach dem Hamburgischen Lärmschutzgesetz sind durch kindliches Spielen hervorgerufene Geräusche (von gravierenden Ausnahmefällen abgesehen) hinzunehmen.
 
Wie oft darf mein Nachbar im Sommer auf seinem Grundstück grillen?
Feste Zeiten gibt es nicht. Ihr Nachbar kann grundsätzlich so oft grillen wie er möchte. Der Nachbar hat den Grill jedoch so aufzustellen, dass Sie durch die Rauch- und Geruchsentwicklung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
 
Muss ich dulden, dass die Katzen meines Nachbarn mein Grundstück betreten?
Nach Ansicht der Rechtsprechung endet die aus dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses folgende Pflicht des Eigentümers, das Betreten seines Grundstücks durch Katzen des Nachbarn zu dulden, dort, wo von den Katzen über das bloße Betreten hinausgehend Belästigungen wie Verschmutzungen und Beschädigungen ausgehen und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein vorrangiges Interesse des Nachbarn nicht gegeben ist.
 
Auf dem Grundstück meines Nachbarn direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze steht ein alter Baum, dessen Äste zum Teil morsch sind. Ich habe Angst, dass ein Ast herunterfallen könnte. Kann ich meinen Nachbarn auffordern, die morschen Äste entfernen zu lassen?
Ihren Nachbarn trifft als Eigentümer des Baumes eine Verkehrssicherungspflicht für sein Eigentum. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass von seinem Eigentum keinerlei Gefahren für andere Personen ausgehen. Sollten die Äste daher tatsächlich morsch sein und drohen herabzufallen, müsste Ihr Nachbar die morschen Äste entfernen lassen, damit niemand durch einen abstürzenden Ast verletzt wird. Weisen Sie Ihren Nachbarn auf diese Verpflichtung hin.
 
Darf mein Nachbar an seinem Haus eine Videokamera installieren, die ganz offensichtlich mein Grundstück aufnimmt? Sie können von Ihrem Nachbarn die Entfernung der auf Ihr Grundstück gerichteten Kamera nach § 1004 BGB verlangen, da hierdurch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit ein unzulässiger Eingriff in Ihre Privat- und Intimsphäre gegeben ist. Sofern sich Ihr Nachbar weigert, die Kamera zu entfernen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Quelle: Grundeigentümerverband Hamburg –
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