23/03/20 09:03
Inzwischen sind in allen Bundesländern behördliche Anordnungen in Folge des Corona-Virus mit drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden, welche sich auch spürbar auf die Tätigkeit von Immobilienverwaltungen auswirken. So erschwert die Ausbreitung des neuartigen Virus auch die Durchführung von Eigentümerversammlungen zunehmend.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine entsprechend temporär geltende Regelung zum Wohnungseigentumsgesetz, die noch in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird.
Der VDIV Deutschland stand hierzu in den vergangenen Tagen im engen Kontakt zum BMJV. In der Anlage erhalten Sie daher die aktuelle VDIV-Handlungsempfehlung.
Sonderregelungen zum WEG – was nun gilt:
1. Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt.
2. Der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort.
3. Aussetzen der Eigentümerversammlungen
Alle Informationen können Sie der beigefügten VDIV-Handlungsempfehlung LINK entnehmen.