Haufe.de: Der Koalitionsvertrag aus Immobiliensicht

Mit Spannung blickt die Immobilienwirtschaft auf den Koalitionsvertrag, auf den sich Union und SPD verständigt haben. Lesen Sie, was die große Koalition rund um den Immobiliensektor plant, von Mietpreisbremse bis Bestellerprinzip - und wovon keine Rede mehr ist.

Nach zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der SPD-Basis. Neben den allseits präsenten Themen wie Mindestlohn und PKW-Maut enthält die Vereinbarung auch zahlreiche Passagen rund um die Immobilien-Themen wie Miete, Immobilienverwaltung und Bauen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zunächst kurz zusammengefasst; im Anschluss sind die entsprechenden Passagen im Volltext dokumentiert.

Begrenzung von Mieterhöhungen

  • Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Miethöhe bei Wiedervermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten und Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sollen von der Mietpreisbremse ausgeschlossen sein. Zudem soll gewährleistet sein, dass eine Wohnung mindestens zur bisherigen Miethöhe wiedervermietet werden kann.
  • Es soll bei der geltenden (mit der Mietrechtsänderung 2013 eingeführten) Regelung bleiben, dass die Kappungsgrenze für die Erhöhung von Bestandsmieten in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit Wohnraumknappheit 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beträgt.
  • Nach Modernisierungsmaßnahmen sollen jährlich nur noch höchstens 10 Prozent der Modernisierungskosten (bisher: 11 Prozent) auf die Miete umgelegt werden dürfen – und dies auch nur noch so lange, bis sich die Modernisierungskosten amortisiert haben.
  • Es soll klargestellt werden, dass für die Miethöhe, für Mieterhöhungen und für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche ausschlaggebend ist.

Immobilienverwalter und Makler

  • Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler sollen Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen eingeführt werden.
  • Bei der Einführung des Datenbankgrundbuches sollen Verwalter ein Recht zur Einsichtnahme im elektronischen Verfahren erhalten.
  • Für Maklerleistungen soll das Bestellerprinzip eingeführt werden (wer bestellt, der bezahlt). Zudem soll für Makler ein Sachkundenachweis eingeführt werden.

Bauen und Sanieren

  • Der soziale Wohnungsbau soll wiederbelebt werden. Hierzu sollen die Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Millionen Euro unterstützt werden.
  • Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung soll aufgestockt, verstetigt und deutlich vereinfacht werden. In einer Entwurfsfassung hieß es zudem noch, dass die Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert werden solle. Im endgültigen Dokument fehlt dieser Passus, ebenso wie ein im Entwurf noch enthaltener Passus zur Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsneubau.

Zum kompletten Koalitionsvertrag zum Download
Quelle(n): Haufe Online Redaktion vom 27.11.2013