August 2016

Kaution abwohnen? Nicht mit Ihnen!

Der Mieter muss bis zum letzten Tag seiner Mietzeit Miete zahlen. Selbst wenn er früher auszieht. Vermeintlich schlaue Mieter, die noch dazu befürchten, dass ihnen der Vermieter etwas von der Kaution abzieht, stellen schon zwei Monate vor dem eigentlichen Mietvertragsende ihre Mietzahlung ein. Damit haben sie allerdings die Rechnung ohne die Gerichte und möglicherweise ohne ihren streitbaren Vermieter gemacht!  

Eine Mieterin aus München hatte sich das alles so einfach vorgestellt. Schon 2 Monate vor Ihrem Auszug zahlte sie keine Miete mehr für Ihre Vier-Zimmer-Wohnung in München. Da kamen schnell mal 2.337,50 Euro an Mietrückständen zusammen.
Kaution abwohnen statt Miete zahlen ist unzulässig

Als der Vermieter auf das Geld pochte, schrieb ihm die Mieterin, dass er doch die Miete mit der Kaution aufrechnen könne. Daraufhin klagte der Vermieter seine Miete ein – mit Erfolg (AG München, Urteil vom 5.4.2016, 432 C 1707/16)!

Am Ende musste die Mieterin insgesamt 4.675 Euro an Mietschulden zahlen. Das hätte sie sich sparen können, denn das Gericht erkannte schnell, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mietrechtlich unzulässiges „Abwohnens der Kaution“ handelte.
Der Mieter muss warten bis seine Kaution fällig ist

Ein Mieter darf nicht einfach vor Ende des Mietvertrags seine Mietzahlungen einstellen und sich wirtschaftlich dabei so stellen, als sei ihm bereits seine Kaution zurückgezahlt worden.

Die Mietzahlungspflicht nach § 535 Abs. 2 BGB endet grundsätzlich erst mit dem Mietvertragsende.

Stellt der Mieter eigenmächtig seine Mietzahlungen ein, hebelt er damit nach Ansicht des Gerichts den Sicherungszweck der Kaution nach § 551 BGB aus. Das sei ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarte Sicherungsabrede im Mietvertrag und treuwidrig.
Wer die Kaution abwohnt, riskiert eine Mietzahlungsklage

Sonst könne ja ein Mieter - zumal dann, wenn er befürchtet, dass ihm der Vermieter später etwas von der Kaution abziehen könnte - grundsätzlich schon vorher seine Mietzahlungen einstellen. Doch diese Rechnung geht nicht auf: Der Mieter riskiert damit eine Mietzahlungsklage!