Haufe.de: Mietpreisbremse – Regierung will Tempo machen

Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen soll rasch umgesetzt werden. Noch im Sommer solle ein entsprechendes Gesetz vorliegen, so Bundesbauministerin Hendricks.
Die neue Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) rechnet damit, dass die von der großen Koalition geplante Mietpreisbremse rasch umgesetzt wird. Dem Berliner „Tagesspiegel am Sonntag“ sagte sie, sie hoffe, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zur Sommerpause im Gesetzblatt stünden. Dann könnten ab 2015 die Bundesländer bestimmen, an welchen Orten die Mietpreisbremse wirken soll.
Das Vorhaben habe für die Bundesregierung hohe Priorität. Die Regierung werde dafür sorgen, dass Mieterhöhungen nicht zu weit über den örtlichen Vergleichsmieten liegen dürften. Auch werde geregelt, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung nur so lange auf die Miete umgelegt werden dürften, bis sie abbezahlt seien, und nicht länger.
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte eine schnelle Umsetzung der Mietpreisbremse an. Der SPD-Politiker sagte der „Bild am Sonntag“, er werde innerhalb der ersten 100 Tage ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Mietpreisbremse und die Maklerprovision regle.
Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag festgeschrieben
Union und SPD hatten sich im
Koalitionsvertrag auf die Mietpreisbremse verständigt. Vorgesehen ist, dass in angespannten Wohnungsmärkten bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. So soll dem starken Anstieg der Mieten vor allem in Großstädten entgegengewirkt werden. Wo die Regelung genau gelten soll, müssen die Länder festlegen.
Verbände uneins über Mietpreisbremse
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Aussagen beider Minister. Die geplanten Änderungen seien überfällig und dringend notwendig, so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Hingegen kritisierte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Ankündigungen. Diese widersprächen den klaren Vorgaben des Koalitionsvertrags, der auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung setze. Die Mietpreisbremse trage nicht zu einer Lösung der Wohnungsmisere bei. Vielmehr bedürfe es Impulsen für den Neubau von Wohnungen, so BFW-Präsident Walter Rasch.
Regelung für bestehende Mietverhältnisse existiert bereits
Unabhängig von der geplanten Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen haben die Bundesländer bereits seit Inkrafttreten des
Mietrechtsänderungsgesetzes im Mai 2013 die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen in Gebieten mit Wohnungsknappheit auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Bislang haben Bayern, Hamburg und Berlin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, Nordrhein-Westfalen will nun nachziehen. Ohne eine besondere Regelung sind kraft Gesetzes Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren möglich, jeweils begrenzt auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle(n): Haufe Online Redaktion / dpa vom 20.01.2014