Haufe.de: Hamburger Senat beschließt Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt ab 1.7.2015 flächendeckend in ganz Hamburg. Der Senat hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Ein Gutachten soll nun klären, ob der Wohnungsmarkt tatsächlich in der gesamten Stadt angespannt ist. Wenn nicht, sollen einzelne Stadtteile wieder von der Mietpreisbremse ausgenommen werden.

Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbremse für die maximal zulässige Dauer von fünf Jahren beschlossen. Die Mieten sind damit ab dem 1.7.2015 bei der Wiedervermietung einer Wohnung grundsätzlich auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Hamburg ist das zweite Land nach Berlin, das die Mietpreisbremse beschließt. Der Bund hat mit dem am 1.6.2015 in Kraft getretenen Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer Mietpreisbegrenzung geschaffen.

Ist Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt?

Der Senat ist der Auffassung, dass der Wohnungsmarkt in ganz Hamburg angespannt ist. Hingegen ist dies nach Ansicht der Wohnungswirtschaft nicht in allen Hamburger Stadtteilen gegeben. Daher hat der Senat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden vereinbart, gemeinsam und unter beratender Beteiligung der Mietervereine ein externes Gutachten zum Hamburger Wohnungsmarkt in Auftrag zu geben. Sollte das Gutachten die Auffassung der Wohnungswirtschaft bestätigen, werde die Verordnung für die entsprechenden Teilgebiete wieder aufgehoben, so der Senat in einer Mitteilung.

Zudem nehmen Stadt und Wohnungswirtschaft Gespräche über eine Neuauflage des „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ auf.

Quelle: Haufe.de Online-Redaktion 23.06.2015 –
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