Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich hat die Politik nun eine weitere Etappe genommen. Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen in ihrem Entwurf einer Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 am 16. Oktober 2013 angenommen. Nun gilt es, die überarbeitete EnEV in die Praxis zu überführen. Dabei kommen auch für den Makler und Hausverwalter neue Aufgaben hinzu. Nach einem neuen § 16 a EnEV müssen in kommerziellen Immobilienanzeigen ab etwa Mitte 2014 Angaben zur Befeuerungsart, zum Endenergieverbrauch und zum Baujahr des Gebäudes gemacht werden. Dabei muss man sich am Energieausweis orientieren. Zudem muss die vom Bundesrat ergänzend geforderte Energieeffizienzklasse des Gebäudes angegeben werden. Dies soll dem Verbraucher, der solche Klassen bereits von der so genannten Weißen Ware oder Autos kennt, eine bessere Übersicht und Vergleichbarkeit geben. Ob die Einführung solcher Klassen sinnvoll ist, darf dabei bezweifelt werden.
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